Kosten

Alle Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten abgerechnet. Probatorik und Therapie umfassen mindestens die folgenden Leistungen:
Nummer | Leistung | Betrag |
---|---|---|
812 | Sprechstunde (50 Minuten) | 134,06 € |
870, 801 | Probatorik (50 Minuten) | 134,07 € |
855, 801 | Diagnostisches Interview | 109,27 € |
855, 801 | Diagnostische Tests | 109,27 € |
860 | Biografische Anamnese | 123,34 € |
808 | Therapieeinleitung | 53,62 € |
812, 801 | Therapiesitzung (50 Minuten) | 167,58 € |
Die Kosten werden üblicherweise vollständig von der Beihilfe, Heilfürsorge und den privaten Krankenversicherungen erstattet. Es kann Unterschiede je nach Versicherer und Versicherungstarif geben. Erkundigen Sie sich am besten vorab bei Ihrem Kostenträger.
Da ich eine Privatpraxis betreibe, werden die Kosten nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Sie können aber Ihr Recht auf „Kostenerstattung“ nutzen: Sie tragen die Kosten selbst und reichen die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Dies müssen Sie zuvor bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dafür müssen Sie ihr nachweisen:
- Sie benötigen zeitnah eine Psychotherapie (Nachweis aus der Sprechstunde einer Kassenpraxis – die Terminservicestelle vermittelt Termine).
- Sie finden in keiner Kassenpraxis in zumutbarer Entfernung einen Therapieplatz mit zumutbarer Wartezeit (höchstens drei Monate).