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Kosten

Kostenübersicht #

Alle Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Üblicherweise fallen mindestens diese Leistungen an:

Nummer Leistung Betrag
812a Sprechstunde (50 Minuten) 134,06 €
855a, 801a Psychologische Tests 109,27 €
860a Biografische Anamnese 123,34 €
808 Therapieeinleitung 53,62 €
812a, 801a Therapiesitzung (50 Minuten) 167,58 €

Krankenversicherung #

Sie zahlen die Kosten selbst. Die Rechnung können Sie bei Ihrer Krankenversicherung einreichen:

  • Private Krankenversicherung: Die Kosten werden üblicherweise vollständig erstattet. Es kann aber Unterschiede je nach Versicherer und Tarif geben.
  • Beihilfe und Heilfürsorge: Die Kosten werden üblicherweise vollständig erstattet.
  • Gesetzliche Krankenversicherung: Sie können bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Kostenerstattung stellen. Dies setzt voraus, dass Ihnen eine Kassenpraxis schriftlich eine zeitnahe Psychotherapie empfiehlt, Sie aber keinen Therapieplatz finden (in zumutbarer Entfernung und mit einer Wartezeit von höchstens drei Monaten). Wird Ihr Antrag bewilligt, können Sie die Rechnungen zur Erstattung einreichen. Nähere Informationen erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.