Kosten
Alle Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten abgerechnet. Probatorik und Therapie umfassen mindestens die folgenden Leistungen:
Nummer | Leistung | Betrag |
---|---|---|
812 | Sprechstunde, 50 Minuten | 134,06 € |
855, 801 | Diagnostisches Interview | 109,27 € |
855, 801 | Diagnostische Tests | 109,27 € |
860 | Biografische Anamnese | 123,34 € |
808 | Therapieeinleitung | 53,62 € |
812, 801 | Therapiesitzung, 50 Minuten | 167,58 € |
Private Krankenversicherung #
Die Kosten werden üblicherweise erstattet, es kann aber Unterschiede je nach Versicherer und Tarif geben. Ich empfehle, dass Sie sich vorab bei Ihrem Versicherer erkundigen.
Beihilfe, Heilfürsorge #
Die Kosten werden üblicherweise erstattet. (Soldatinnen und Soldaten benötigen das Formular Bw-2218.)
Selbstzahlende #
Sie können die Kosten für Probatorik und Therapie selbst tragen.
Gesetzliche Krankenversicherung #
Da ich eine Privatpraxis betreibe, können die Leistungen nicht zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden. Sie können aber von Ihrem Recht auf Kostenerstattung Gebrauch machen: Sie tragen die Kosten selbst und reichen die Rechnungen bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein. Zuvor müssen Sie die Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse beantragen und dabei folgende Voraussetzungen nachweisen:
- Sie benötigen zeitnah eine Psychotherapie. (Sie brauchen einen Nachweis aus der Sprechstunde einer Kassenpraxis. Die Terminservicestelle vermittelt zeitnahe Termine.)
- Sie können in keiner Kassenpraxis in zumutbarer Entfernung einen Therapieplatz mit zumutbarer Wartezeit (höchstens drei Monate) finden.